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Digitalisierung für vermögende Privatpersonen

Die Digitalisierung dringt seit geraumer Zeit in all unsere Lebensbereiche vor; ein Bereich, der von der Digitalisierung besonders betroffen ist, ist das Bankgeschäft. Die Bankbranche hat schon früh Großrechner für interne Zwecke eingesetzt, in direkten Kontakt mit der Digitaltechnik der eigenen Bank sind Privatkunden erstmalig häufig durch Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker gekommen, und das Internet hat uns später das Online-Banking gebracht, zunächst auf den heimischen PC, später auf das Smartphone.

Auch gegenwärtig und in Zukunft schreitet die Digitalisierung in diesem Bereich immer weiter voran. Einerseits begegnen Banken dem Kostendruck durch Filialschließungen und fordern ihre Kunden auf, mehr und mehr online zu erledigen. Auch bargeldlose Zahlungen sind seit Jahren mehr und mehr im Kommen, Geldautomaten sind dadurch als ein unliebsamer Kostenfaktor für Banken schon wieder auf dem Rückzug. Der Überweisungsträger aus Papier wird nur noch in Ausnahmefällen genutzt und Bargeldschalter sind in vielen Fällen schon geschlossen.

Aber auch abseits unserer direkten Wahrnehmung sind Bankgeschäfte längst digitalisiert worden. Wer ein Wertpapier, zum Beispiel eine Aktie, über die Börse kauft, setzt schon lange keinen Parketthändler mehr in Bewegung, sondern handelt typischerweise über eine Computerbörse wie beispielsweise XETRA.

Seit geraumer Zeit stellen Banken von papierhaften Auszügen und Belegen auf elektronische Dokumente um. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin, und teilweise nicht einmal das, werden die Unterlagen noch papierhaft erstellt.

Per Saldo kann man sagen, dass ein wesentlicher Teil der Bankgeschäfte mehr und mehr zu einer Art Cloud Computing wird, Börsengeschäfte und Zahlungsverkehr sind hier an erster Stelle zu nennen. Dieser Trend hat schon vor einem Vierteljahrhundert mit den Direktbanken begonnen und erfährt derzeit durch die verschiedensten FinTechs seine Fortsetzung.

Letztendlich ist das Bankgeschäft ein ideales Einsatzfeld für die Welt der Computer, denn hier fließen sehr viele Daten zwischen unterschiedlichen Parteien: zwischen Bank und Kunde, zwischen verschiedenen Banken, zwischen Bank und Börse – und auch Richtung Finanzbehörden. Das schafft Geschwindigkeit – und auch Transparenz. Die steuerliche Seite ist längst eingebunden. Finanzämter werden automatisch mit Daten versorgt, auch aus dem Ausland. Einen großen Presseaufruhr hatte vor Jahren die Zugriffsmöglichkeit der Finanzbehörden bei Verdachtsfällen auf Kontodaten ausgelöst, gekommen ist die Möglichkeit gleichwohl. Der Kreis aus Privatperson, Bank und Finanzamt wird durch das Online-Portal „Elstar“ geschlossen, über das die Steuererklärung elektronisch abgegeben wird.

Neben dem Interbankenverkehr, dem Verhältnis Bank/Kunde, dem Dienstleisterpaar Bank/Börse und den Finanzbehörden gibt es inzwischen viele elektronische Wege zu anderen benachbarten Dienstleistern, der auf dem einen oder anderen digitalen Weg mit der Bank Datenaustausch pflegt. Im Bereich der Vermögensverwaltung sind beispielsweise freie Vermögensverwalter zu nennen, die auf digitalem Wege der Bank Aufträge erteilen und ebenso auf digitalem Wege Auswertungen und Belege von der Bank erhalten.

Auch Family Offices – wie die SK Family Office GmbH – greifen schon seit geraumer Zeit auf Online-Bankportale zu, was gerade im internationalen Bankgeschäft häufig Geschwindigkeitsvorteile im Informationserhalt bringt. Ebenfalls seit Jahren ist der Einsatz von Datenschnittstellen möglich. Was früher nur ein schneller Weg mit Möglichkeiten zur Prozessoptimierung war, ist inzwischen in Einzelfällen, d.h. bei internationalen Online-Banken die einzige Möglichkeit, überhaupt an Daten zu kommen.

Auch bei der Weiterleitung von Daten an den Steuerberater kann man längst den digitalen Weg beschreiten. Sollte beispielsweise eine jahresabschlusspflichtige Einheit existieren, kann das Finanzbuchhaltungssystem aus einem Family Office-System entsprechend befüllt werden. Für die Welt der Steuerberater ist exemplarisch das Angebot der DATEV zu nennen, das seit 1966 existiert und als Softwarehaus und IT-Dienstleister der Steuerberater fungiert.

Die Sicherheit steht bei der Vertraulichkeit der Daten seit jeher an erster Stelle. Insofern werden E-Mails eher skeptisch gesehen, wenn der Inhalt entsprechend ist, werden diese daher verschlüsselt. Das Online-Banking wurde zunächst mit papierhaften TANs, später mit SMS oder eigenen TAN-Generatoren sicher gemacht. Heute sind Apps zur TAN-Generierung bzw. Legitimierung (2-Faktor-Zugänge) das übliche Instrument. Sensible Unterlagen werden anstatt über E-Mail häufig über besonders sichere elektronische Postfächer zugestellt.

Die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer durch in Deutschland ansässige Personen ist für Fälligkeiten seit 01.01.2020 zwingend per Online-Applikation zu beantragen. Diese ist unentgeltlich und befindet sich auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Ein weiteres Beispiel für eine digitale Anwendung sind die Meldungen nach Außenwirtschaftsverordnung, kurz AWV-Meldungen. Diese statistischen Meldungen an die Bundesbank müssen gemacht werden, gleichwohl ist dies vielen Meldepflichtigen gar nicht bewusst. Auch diese Meldungen sind seit Jahren online abzugeben.